Zugriff auf personenbezogene Daten bei TK-Diensten Vorratsdatenspeicherung: Faeser sieht sich durch Urteil bestärkt

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Auch nach der regierungsinternen Einigung auf das von Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) favorisierte „Quick-Freeze“-Verfahren hält Bundesinnenministerin Nancy Faeser an ihrer Forderung nach einer anlasslosen Speicherung von IP-Adressen fest. Bestärkt fühlt sich die SPD-Politikerin jetzt durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 30. April 2024.

Grundrechte und Datenschutz auf der einen Seite, Strafverfolgung und Verbrechensbekämpfung auf der anderen – die sogenannte Vorratsdatenspeicherung steht seit Jahren in der Kritik und auch immer wieder vor Gericht – neue Verfahren sollen rechtskonformer werden.
Grundrechte und Datenschutz auf der einen Seite, Strafverfolgung und Verbrechensbekämpfung auf der anderen – die sogenannte Vorratsdatenspeicherung steht seit Jahren in der Kritik und auch immer wieder vor Gericht – neue Verfahren sollen rechtskonformer werden.
(Bild: Brian Jackson - stock.adobe.com)

Darin wird festgehalten, dass die EU-Mitgliedstaaten Internetprovidern die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen auferlegen können, allerdings unter der Voraussetzung, dass diese strikt getrennt von den dieser Adresse zugeordneten Identitätsdaten gespeichert werden. Zugriff auf die personenbezogenen Daten soll nur unter bestimmten Voraussetzungen zur Verbrechensbekämpfung erlaubt sein.

„Der Europäische Gerichtshof hat durch das Urteil des Plenums aller 27 Richterinnen und Richter jetzt sehr deutlich entschieden, dass eine Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen zur Verbrechensbekämpfung nicht nur ausdrücklich zulässig ist, sondern auch zwingend erforderlich“, sagte Faeser. Auch halte das höchste EU-Gericht nicht mehr an der Beschränkung auf Fälle schwerer Kriminalität – wie etwa sexualisierte Gewalt gegen Kinder – fest. Für den Schutz der Bevölkerung vor islamistischem Terror, aber auch vor schwerer Kriminalität müssten alle notwendigen Instrumente zur Verfügung stehen.

Beim geplanten Quick-Freeze-Verfahren, für das Buschmann eintritt, werden die Daten erst dann gespeichert, wenn ein Verdacht auf eine Straftat erheblicher Bedeutung wie etwa Mord oder Totschlag besteht. Faeser und das Bundeskriminalamt (BKA) haben sich für eine neue rechtskonforme Regelung für eine anlasslose Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten der Telekommunikation ausgesprochen. Sie kritisieren, dass einige Provider keine Daten mehr speicherten, weshalb es dann gar keine Informationen mehr gebe, auf die man für Ermittlungen zugreifen könne.

Im April einigten sich Buschmann und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) dann aber auf das Quick-Freeze-Verfahren. Buschmann erklärte sich nach der Einigung bereit zu einer Verlängerung der Mietpreisbremse, die der SPD ein wichtiges Anliegen ist. SPD-Innenpolitiker betonten, auch wenn Quick-Freeze nun eingeführt werde, wolle man die Gespräche über eine neue, rechtskonforme Vorratsdatenspeicherung fortsetzen. Wegen rechtlicher Unsicherheiten war die alte Regelung zur Speicherung seit 2017 nicht mehr genutzt worden.

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